Gefährdungsanalyse für Trinkwasseranalagen nach Trinkwasserverordnung §16 Abs. 7
Großanlagen nach DVGW Arbeitsblatt W551 unterliegen der Untersuchungspflicht auf Legionellen. Besteht ein Befund von Legionelle über den technischen Maßnahmewert hinaus, ist hierfür eine Gefährdungsanalyse für Trinkwasseranlagen vorgeschrieben, um die Ursache zu ermitteln.
Es soll hierbei die komplette Trinkwasserversorgungsanlage des Gebäudes durch eine Vorortbegehung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) hin überprüft werden, um mögliche Ursachen für die Kontamination feststellen zu können.
Zu einer Gefährdungsanalyse gehören folgende Punkte:
– Prüfung der Bestandsunterlagen der Trinkwasserinstallation
– Sichtung der Laborbefunde
– Vorortbegehung der gesamten Trinkwasseranlage
– Untersuchen der Bestandsinstallation auf Einhaltung der a.a.R.d.T
– Beschreibung der Trinkwasseranlage und deren Nutzerverhalten
– Bewerten der vorgefundenen Beanstandungen
– Dokumentation aller Ergebnisse in einer Gefährdungsanalyse
Um unseren Kunden diesen Service anbieten zu können, hat die Firma Nikoley sich nach VDI/DVGW 6023 „Hygieneinspektion von Trinkwasserhausinstallationen“ weitergebildet und ist somit berechtigt, eine Gefährdungsanalyse für Ihre Trinkwasseranlage zu erstellen.
Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, welche im Wasser vorkommen. Bei optimalen Bedingungen zwischen 25 und 55 °C kann es zu einem erhöhten Wachstum kommen, welches den technischen Maßnahmewert von 100 KBE / 100 ml überschreiten lässt. Die Infektion auf den Menschen erfolgt über Aerosole in die Lunge z.B. beim Duschen und kann vor allem bei immungeschwächten Menschen zu schwerwiegenden Erkrankungen führen.